Grüne Fraktion: In Bolivien das Koka-Kauen gestatten – Widerspruch zurücknehmen

Aus den Bundestag News vom 9. Juni 2011: In Bolivien das Koka-Kauen gestatten – Widerspruch zurücknehmen

Berlin: (hib/BOB) In Bolivien muss laut der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Koka-Kauen gestattet werden. Die Bundesregierung soll ihren Widerspruch auf UN-Ebene zurücknehmen, heißt es in einem Antrag (17/6120). Zur Begründung heißt es, die Blätter der Kokapflanze gehörten seit Jahrtausenden zum kulturellen und religiösen Erbe und Brauchtum der indigenen Völker in den Anden. Das gelte auch heute noch. Die indigenen Völker nutzten Koka-Blätter nach althergebrachter Tradition als Gastgeschenk bei Feierlichkeiten, zu rituellen Zwecken und überreichten sie zum Besiegeln wichtiger Geschäftsabschlüsse.

In Wahrnehmung ihrer Verpflichtung zum Schutz der Traditionen und der Rechte der indigenen Völker müsse die Bundesregierung auch als derzeitiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates die Initiative ergreifen und sich für die Legalisierung des Koka-Kauens und des dafür notwendigen limitierten Anbaus, des Vertriebs und des Besitzes von Koka in Bolivien und anderen Anden-Ländern konsequent einsetzen, fordern die Grünen.

Auswärtiges/Antrag – 09.06.2011

Der Hintergrund:

Hans-Christian Ströbele hat folgenden Antrag initiiert: “Kein Verbot von Koka-Blättern (17/6120)- für die völkerrechtliche Anerkennung als schützenswerte Kultur der indigenen Völker im Anden-Raum” und erklärt dazu folgendes.

“Das Kauen von Koka-Blättern im Anden-Raum ist vergleichbar mit dem Konsum von Alkohol in Europa und hat nichts mit Kokain zu tun. Es ist undenkbar und unmöglich, den Alkoholkonsum hier zu verbieten. Genauso geht es den Bolivianerinnen und Bolivianer mit Koka. Das wäre so als würde man mir das Milchtrinken verbieten wollen. Daher fordere ich die Bundesregierung auf, ihre Haltung zu Koka-Blättern entsprechend zu ändern.”

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Einladung zur LAG Drogenpolitik Berlin am 10. Mai 2011

Liebe Mitglieder und Interessente, das nächste Treffen der LAG Drogen Berlin findet am

Dienstag, den 10. Mai 2011 um 20 Uhr

im Igelbüro-Laden der Grünen Kreuzberg-Friedrichshain, Dresdener Str. 10, statt.
Gäste sind wie immer willkommen!

Als Themen sind diesmal vorgesehen:

  • Nachbesprechung LDK (Wahl der Kanidaten-Liste zur Abgeordnetenhauswahl)
  • Nachbesprechung Drugchecking Symposium
  • Vorbereitung Hanfparade
  • Diskussion: Bessere Koordination Grüner Drogenpolitik
  • Verschiedenes

Bis dann – mit Gras-Grünen Grüssen

Silke, Tibor und Thomas

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Grün-Roter Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg veröffentlicht

Nichts zum Thema Cannabis oder geringe Menge oder Modellversuch, wie Herr Kretschmann auf Abgeordnetenwatch verkündet hatte.

Hier die Ausschnitte aus dem Koalitionsvertrag, der drogenpolitisch Relevant ist:

Für eine fortschrittliche Suchtpolitik

Wir setzen uns für eine Drogen- und Suchtpolitik ein, die auf vier Säulen beruht: Aufklärung und Prävention, Frühe Hilfen, wohnortnahe Behandlungsangebote und Überlebenshilfen.

Wir setzen auf das Konzept „Hilfe statt Strafe“. Im Vordergrund steht für uns der Ausbau der Prävention. Weiterhin müssen insbesondere die zielgruppenspezifischen und niedrigschwelligen Angebote gestärkt und die Konzepte zur Prävention weiterentwickelt werden. Dies schließt auch die AIDS-Hilfe ein.

Einen besonderen Schwerpunkt der Prävention setzten wir beim Alkohol- und Tabakkonsum. Den Nichtraucherschutz werden wir konsequent weiterentwickeln. Wir drängen auf die Einhaltung und Kontrolle der Regeln zur Abgabe alkoholischer Getränke und wollen den bestehenden rechtlichen Rahmen ausschöpfen, um Brennpunkte zu entspannen und die Weitergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche zu erschweren.

Substitutionsangebote dürfen nicht nur auf größere Städte konzentriert bleiben, sondern müssen auch für Suchtkranke aus dem ländlichen Raum zugänglich sein. Deshalb werden wir uns für einen flächendeckenden Zugang zur Methadonbehandlung einsetzen. Die Methadonangebote in Justizvollzugsanstalten sollen ausgebaut werden, nicht zuletzt um die Ausbreitung von Erkrankungen wie Hepatitis oder HIV/AIDS zu verhindern. Wir werden die Diamorphinbehandlung in Baden-Württemberg umsetzen und mit Landesmitteln unterstützen.

Rechte und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Menschen

Wir wollen mit einem Gesetz für psychisch Kranke (Landespsychiatriegesetz) erstmals Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Personen in zusammengeführter Form gesetzlich regeln und die Voraussetzungen für deren chancengleiche Beteiligung an der Gesundheitssicherung schaffen. Durch das Gesetz für psychisch Kranke wird die Rechtsstellung psychisch kranker Personen gestärkt, und zwar nicht nur hinsichtlich zusätzlicher verfahrensmäßiger Absicherungen, sondern primär im Hinblick auf Behandlung, Pflege und Betreuung. Dadurch erhalten die freiheitsentziehenden Maßnahmen bei der Durchführung der Unterbringung von psychisch kranken und sucht- oder drogenkranken Straftätern eine umfassende gesetzliche Grundlage.

Glücksspielstaatsvertrag erhalten

Wir sprechen uns bei der Regulierung des Glücksspiels weiterhin für das staatliche Monopol bei Lotterien und Sportwetten aus. Wir wollen beim gewerblichen Glücksspiel, sofern sie den Zuständigkeitsbereich des Landes betreffen, Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Spielhallen ergreifen. Beim Bund wollen wir darauf hinwirken, dass durch eine Änderung der Spielverordnung insbesondere die erheblichen Suchtrisiken, die von den Spielautomaten ausgehen, eingedämmt werden.

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Südkurier: Grüne Jugend: Verbot macht Konsum sehr reizvoll

Max Holm, der Sprecher der Grünen Jugend Überlingen spricht in einem Interview in dem Südkurier über die Forderung nach der Legalisierung von Marihuana und dem damit verbundenen Streit nach der U-18-Wahl.

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Einladung zum Treffen der LAG Drogen Berlin am 12. April 2011

Liebe Mitglieder und InteressentInnen,

Das nächste Treffen der LAG Drogen Berlin findet am

Dienstag, den 12. April 2011 um 20 Uhr

im Igelbüro-Laden der Grünen Kreuzberg-Friedrichshain, Dresdener Str. 10, statt.

Gäste sind wie immer willkommen!

Als Themen sind diesmal vorgesehen:

  • Nachbereitung der LMV am 09. April 2011, Vorbereitung der LDK am 16./17. April 2010
  • Diskussion über zu unterstützende Kandidaten für die Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 (Die Bewerbungen der Kandidaten können auf der Internetpräsenz von B’90/Die Grünen eingesehen werden)
  • Vorstellung des Antrags der AH-Fraktion von B’90/Die Grünen zum Thema „DrugChecking“
  • Diskussion zur Grünen Drogenpolitik nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz
  • Bundesnetzwerk Drogenpolitik – Wie weiter?
  • Berichte / Sonstiges

Bis dann – mit Gras-Grünen Grüssen

Silke, Tibor und Thomas

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Berlin: Landesdeligiertenkonferenz und Drogenpolitik

Am 5. und 6. März 2011 findet die Landesdeligiertenkonferenz von Berlin in Berlin statt. Dazu wird ein Programm festgelegt. Die LAG Drogenpolitik hat dazu einen Änderungsantrag eingegeben. Die Übersicht der Änderungsanträge gibt es hier. Leider musste der komplette Entwurf überarbeitet werden. Aktueller Status laut diesem Dokuments ist “In Klärung”.

WP-I-583-2 LAG Drogenpolitik 583-590
3. Versendung

Die Zeilen 583 bis 590 im Entwurf für das Programm zur Wahl des Abgeordnetenhauses 2011 sind durch folgenden Text (einschließlich Überschrift) zu ersetzen:

Für eine menschengerechte Drogenpolitik

Der Konsum von Alkohol, Tabak, Medikamenten, Cannabis und anderen Drogen sowie die Existenz sog. nicht-stoffgebundener Süchte (z.B. Glückspiel- u. Onlinesucht) ist gesellschaftliche Realität. Wir wollen darauf mit Prävention und Hilfe und bei den illegalen Drogen nicht mit Kriminalisierung der KonsumentInnen reagieren. Ziel ist es für uns, gesundheitliche Schäden zu vermeiden, Abhängigkeitsentwicklungen möglichst frühzeitig entgegen zu wirken und die Selbstbestimmungs-Möglichkeiten erwachsener Menschen zu stärken.

Wir treten für einen konsequenten Nichtraucherschutz, wie er im Berliner Nichtraucherschutzgesetz geregelt ist ein. An erster Stelle steht für uns der Schutz vor Passivrauchen. Wir wollen verhindern, dass schon Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen beginnen. Darum setzen wir uns für eine Beschränkung der Tabak- und Alkoholwerbung im öffentlichen Raum ein. Übermäßigem Alkoholkonsum unter Jugendlichen wollen wir u.a. durch Programme begegnen, die auf das Erlernen von bewusstem und risikoarmem Alkoholkonsum abzielen. Wir wollen alle Möglichkeiten des Spielhallen- und Gewerberechts dafür nutzen, die Ausbreitung von Spielhallen zu stoppen und der Entwicklung von Glücksspielsucht entgegen wirken. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Jugendschutzes muss durch eine Verstärkung der Kontrollen sichergestellt werden.

Wir wollen in Berlin den Anbau von bis zu drei Hanfpflanzen oder den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch straffrei stellen. Auch für die anderen illegalen Substanzen sind Höchstmengen für den Besitz zum Eigenbedarf zu bestimmen, bis zu denen Strafverfahren eingestellt werden sollen. Wir setzen uns für ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene über dafür lizenzierte Stellen ein. Zum Schutz der KonsumentInnen vor gesundheitsschädlichen Verunreinigungen und Überdosierungen werden wir ein Modellprojekt zur chemischen Analyse von illegalen Drogen (Drugchecking) auflegen. Wir werden in Berlin die Voraussetzungen für die Möglichkeit der ärztlichen Heroinverschreibung an Schwerstabhängige schaffen.
Drogenberatungsstellen und Einrichtungen der Drogenhilfe sind bedarfsgerecht auszubauen. Auch Strafgefangene sollen vollumfänglichen Zugang zu den Angeboten der Drogenhilfe wie Spritzentausch, Methadonsubstitution und Heroinverschreibung erhalten.

Weiterhin der Teil zu Kinder- und Familienpolitik:

WP-I-597k LAG Drogenpolitik 597
3. Versendung

„Frühzeitige Präventionsprogramme und -projekte an Schulen sollen Kinder dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit zu stärken, Selbstwertgefühl zu entwickeln und ihr Leben ohne Suchtmittel und gesundheitsschädigendes Verhalten zu meistern.“

ersetzen durch:

„Frühzeitige Präventionsprogramme und -projekte an Schulen sollen Kinder dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit zu stärken, Selbstwertgefühl zu entwickeln und ihr Leben möglichst unabhängig von Alkohol und anderen Drogen sowie weitgehend frei von selbstschädigendem Verhalten zu führen. Jugendlichen ist ein kritisches Verständnis im Umgang mit Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen zu vermitteln.“

Von dem oben erwähnten Teil ist der Status:

Mod. Übernahme:
Gesundheitsförderung von Anfang an Bereits bei Kindern und Jugendlichen nehmen chronische und psychische Erkrankungen zu. Alarmierend ist jedoch vor allem, dass sich die Gesundheitsrisiken bei 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen konzentrieren. Insbesondere diejenigen aus sozial benachteiligten Familien sind betroffen.
Die Frage, ob Kinder krank werden oder gesund bleiben, entscheidet sich vor allem dort, wo sie wohnen, spielen oder lernen.
Frühzeitige Gesundheitsförderung und Prävention in Kindertagesstätten und Schulen in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung und Suchtprävention kann auch die Kinder und Jugendlichen erreichen, die durch andere Angebote nicht erreicht werden. Dazu sind Ressourcen notwendig und eine umfassende Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugend und Bildungseinrichtungen.

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Einladung zum Treffen der LAG Drogen Berlin am 8. März 2011

Liebe Mitglieder und InteressentInnen,

Das nächste Treffen der LAG Drogen Berlin findet am

Dienstag, den 08. März 2011 um 20 Uhr

im Igelbüro-Laden der Grünen Kreuzberg-Friedrichshain, Dresdener Str. 10, statt.
Gäste sind wie immer willkommen!

Als Themen sind diesmal vorgesehen:

  • Nachbereitung der Landesdelegiertenkonferenz vom 05./06. März 2011
  • Vorbereitung auf die LMV am 09. April 2011
  • Neues von der DrugChecking-Initiative Berlin/Brandenburg
  • Berichte / Sonstiges

Bis dann – mit Gras-Grünen Grüssen

Silke, Tibor und Thomas

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Alkoholkonsum: Tutnix-Beauftragte muss endlich handeln

Zur Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum jugendlichen Alkoholkonsum erklären Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik, und Kai Gehring, Sprecher für Jugendpolitik:

Die aktuellen Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klingen gut, geben aber keinen Anlass zur Entwarnung. Anders als die Bundesdrogenbeauftragte suggeriert, zeigen die Zahlen bei genauer Betrachtung, dass die Präventionsstrategie der Bundesregierung weitgehend wirkungslos ist.

Im Vergleich zu vorhergehenden Befragungen wird deutlich, dass die Werbestrategien der Brauer sehr erfolgreich sind. So ist der Bierkonsum bei den 18 bis 25jährigen angestiegen. Auch der Konsum bierhaltiger Mischgetränke hat in fast allen Altersgruppen deutlich zugenommen. In einigen Altersgruppen überflügeln die Mädchen gar die Jungen. Diese Getränkearten sind gefährlich, weil sie die Hemmschwelle für regelmäßigen Alkohol-Konsum senken.

Rauschtrinken darf nicht bagatellisiert werden. Wir brauchen durchgreifende Maßnahmen, um Jugendliche vor riskantem Alkoholkonsum wirksam zu schützen. Problematisch bleibt die hohe gesellschaftliche Akzeptanz von riskantem Alkoholkonsum. Rauschtrinken ist kein Jugend-, sondern All-Generationen-Problem. Statt unentwegt Kampagnen anzukündigen und Fototermine mit Tankstellenpächtern zu machen, sollte Frau Dyckmans endlich wirksame Präventionsmaßnahmen auf den Weg bringen – zum Beispiel Werbeeinschränkungen zum besseren Jugendschutz.

Die Zahlen der BZgA stehen im Widerspruch zu den kürzlich veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes, die einen deutlichen Anstieg der alkoholbedingten Krankenhauseinweisungen in fast allen Altersgruppen belegen. Dieser Widerspruch hat einen einfachen Grund: Die aktuellen Zahlen der BZgA
beruhen lediglich auf telefonischen Selbstauskünften der Jugendlichen.

PRESSEMITTEILUNG Nr. 0108 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 4. Februar 2011
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Kleine Anfrage: Eigenanbau von medizinischem Cannabis

Deutscher Bundestag Drucksache 17/17-458_neu, 17. Wahlperiode

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Biggi Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Haltung der Bundesregierung zum medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 21. Januar 2011 der Klage eines Patienten mit Multipler Sklerose stattgegeben (Az.: 7 K 3889/09) und einen ablehnenden Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als „rechtswidrig“ verworfen. Es lägen keine zwingenden Gründe für die Ablehnung des Antrags vor.

Der klagende Patient hatte beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zum Eigenanbau von Cannabis beantragt, weil er die monatlichen Kosten von bis zu 1.500 EUR für den Erwerb von Cannabisblüten oder eines Cannabisextrakt nicht tragen kann. Während das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Widerspruch des Klägers stattgeben und die Erlaubnis (im Widerspruchsverfahren) erteilen wollte, wies das Bundesministerium für Gesundheit das BfArM an, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu erlassen (vgl. Schreiben des BfArM an BMG vom 26. Februar 2010 und Schreiben BMG an BfArM vom 16. Juli 2010). Das BMG argumentierte in seinem o.g. Schreiben, der Anbau solle versagt werden, denn für den Patienten ständen Therapiealternativen zur Verfügung, die Arzneimittel- und Therapiesicherheit sei beim Eigenanbau etwa aufgrund nicht bekannten Wirkstoffgehaltes nicht gegeben, der Einbau eines „Einmauerschrankes“ oder die Anschaffung eines Stahlschutzschrankes mit einem Widerstandsgrad I oder höher sei notwendig und die
Genehmigung des Eigenanbaus stelle einen Verstoß gegen Art 28 und Art 25 des Suchtstoffübereinkommens von 1961 dar (§5 Abs. 2 BtMG). Demgegenüber hatte das BfArM geäußert (vgl. Schreiben des BfArM an das BMG vom 29. Juni 2010), die Anschaffung eines Wertschutzschrankes sei „unverhältnismäßig und nicht erforderlich“, aus „fachlicher Sicht“ seien Schwankungen des THC-Wirkstoffgehaltes eher gering, der vom Kläger beantragte Eigenanbau sei eine kostengünstige Therapiealternative, die Entscheidung gemäß § 5 Abs. 2 BtMG (Versagung einer Erlaubnis wegen Widerspruch zu internationalen Abkommen) sei eine Kann-Vorschrift und der Art 23 Abs.. 2 des Suchtstoffübereinkommens von 1961 (ÜK 1961) sei auf die Erteilung einer Einzelerlaubnis zu medizinischen Zwecken nicht anwendbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu erlassen?

2. Welches sind die vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 19.Mai 2005 (Az. 3 C 17/04) vorhandenen ohne weiteres verfügbaren und für den normalen Bürger erschwinglichen „Therapiealternativen“, die das BMG in seinem Schreiben vom 16. Juli 2010 an das BfArM als Versagensgrund benennt?

3. Hält die Bundesregierung die in einem Schreiben des BfArM an das BMG vom 26. Februar 2010 genannten monatlichen Kosten im Einzelfall für den Kauf von Cannabisblüten von 450 bis 630 EUR bzw. für den Erwerb eines Cannabisextraktes von bis zu 1.500 EUR monatlich (jeweils vor dem Hintergrund einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des BfArM nach § 3 Abs. 2 des BtMG) als für den Normalbürger erschwinglich und ohne weiteres verfügbar im Sinne des Urteils des BVerwG vom 19. Mai 2005?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bei der Bescheidung von Anträgen nach §3 Abs.2 BtMG zum Eigenanbau zu medizinischen Zwecken?

4. a) Wie begegnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser monatlichen Therapiekosten dem Vorwurf der Zwei-KlassenMedizin?

b) Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Kosten an ihrer Feststellung fest (vgl. BT-Drs. 17/3810), dass vermögende Patienten bei der Verwendung eines auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG erworbenen Cannabismedikamentes nicht besser gestellt seien als weniger vermögende?

Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Wenn ja, auf welchem Wege sind o.g. Cannabismedikamente für Menschen mit geringen Einkommen erschwinglich, wenn diese nicht an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen verlaufenden Krankheit leiden und somit nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. März 2007 (Az. B 1 KR 30/06 R) keine Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse erhalten können?

5. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu einer Gesetzesregelung, durch die schwerstkranken Patienten, die nicht an einer regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit in einem weit fortgeschrittenen Stadium leiden, deren Symptome aber durch
Standardtherapien nicht zu lindern sind, einen Anspruch auf Kostenübernahme durch Medikamente im Off-Label- oder NoLabel-Use gegen die Krankenkasse erhalten würden, wenn diese Medikamente von einem Arzt verschrieben werden?

6. a) Trifft es zu, dass das BMG in einem Schreiben an das BfArM als Teil einer Versagensbegründung herangeführt hat, dass der Kläger nicht versucht habe, die Kostenerstattung für Dronabinol durch die Krankenkasse vor dem Sozialgericht zu erreichen (vgl. Schreiben des BMG an das BfArM vom 3. März 2010)?

Wenn ja, wie verträgt sich dies mit der Tatsache, dass das Bundessozialgericht im konkreten Fall des Klägers, anders als vom BMG behauptet, einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt hatte (Az. B1 KR 51/03 B)?

b) Wie verträgt sich die Argumentation der Bundesregierung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.Mai 2005, nach dem der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich sei, keine Alternative sei, die das öffentliche Interesse am Einsatz von
Cannabis entfallen lasse?

7. a) Trifft es zu, dass das BfArM in einem Schreiben an das BMG vom 26. Februar 2010 eine Versagung des Antrags aus Gründen der Qualität des Pflanzenmaterials nicht als geboten ansah und die Forderung nach Arzneibuchqualität als unverhältnismäßig und sachlich nicht geboten“ bezeichnete?

b) Welche konkret benennbaren und durch Auflagen nicht vermeidbaren oder wenigstens verringerbaren gesundheitlichen Risiken (zum Beispiel Verunreinigungen, Gefahr einer Über- oder Unterdosierung) sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Genehmigung zum Eigenanbau?

8. Trifft es zu, dass das BMG in einem Schreiben an das BfArM vom 16. Juli 2010 den Wirkstoffgehalt, die Qualität und die Menge des im Einzelfall angebauten und gelagerten Wirkstoffes als nicht bekannt bezeichnet hat und eine Dosierempfehlung dem Arzt daher unmöglich sei?

Wenn ja, warum kann der Wirkstoffgehalt, die Qualität und die Menge des im Einzelfall angebauten Cannabismedikamentes nach Auffassung der Bundesregierung nicht durch entsprechende Auflagen der Erlaubnisbehörde eingegrenzt werden?

9. a) Trifft es zu, dass die Bundesregierung „schwerwiegende Nebenwirkungen, wie z.B. epileptische Anfälle“ bei Überdosierungen als mögliche Versagensgründe genannt hat (vgl. Schreiben BMG an BfArM vom 16. Juli 2010)?

b) Welche wissenschaftlichen Untersuchungen können diese vermuteten Nebenwirkungen für welche Patientengruppe belegen und für wie wahrscheinlich ist aufgrund dieser Untersuchungen deren Auftreten?

c) Welche zugelassenen und apothekenpflichtigen Medikamente sind der Bundesregierung bekannt, die bei Überdosierung keine schweren bzw. vergleichbaren Nebenwirkungen verursachen?

10. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es sich bei §5 Abs. BtMG (Versagen der Genehmigung aufgrund internationaler Suchtstoffübereinkommen) um eine Kann-Bestimmung handelt, die ein Ermessen der jeweiligen Behörde eröffnet?

Wenn nein, warum nicht?

11. Trifft es zu. dass die Bundesregierung den angeblichen Verstoß gegen internationales Recht (Art. 28 und Art 23 ÜK 1961) in einem Schreiben an das BfArM vom 16. Juli 2010 und die „enge Zusammenarbeit“ mit dem Internationalen Suchtstoffkontrollrat INCB als Versagensgründe genannt hat?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die in einem Gutachten von Prof. Dr. Böllinger vom 28.04.2010 vertretene Rechtsaufassung, dass sich weder durch wörtliche, systematische oder historische Auslegung noch durch die teleologische Auslegung des
Übereinkommens von 1961 die Notwendigkeit der Schaffung einer nationalen Cannabisagentur bei einem im Einzelfall erlaubten Cannabisanbau zu medizinischen Zwecken begründen lasse?

13. Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Eigenanbau von geringen Mengen Cannabis zu medizinischen Zwecken durch einen oder eine geringe Zahl weiterer Patienten aus sachlichen Gründen die Errichtung einer nationalen Überwachungs bzw. Cannabisagentur zum Aufkauf der Ernte erfordert (vgl. Schreiben des BMG an BfArM vom 19. März 2010)?

14. Wird die Bundesregierung (für die Bundesrepublik Deutschland) Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln einlegen?

Berlin, den (Druckdatum)
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Siehe auch:

25.1.2011: Hanf Journal: Ablehnung des Eigenanbaus rechtswidrig – Verwaltungsgericht: Sicherungsmaßnahmen ausreichend

Update

Antwort zur Anfrage BT 17/4611 “Haltung der Bundesregierung zum medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis”:

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GAL Hamburg – Drogen und Sucht: Helfen statt kriminalisieren

Drogen und Sucht: Helfen statt kriminalisieren

Legaler und illegaler Drogenkonsum sind gesellschaftliche Realität. Abhängigkeit kann dabei mit Repression nicht wirksam bekämpft werden, daher stellen wir Prävention und Hilfen für Betroffene ins Zentrum unserer Politik. Neue Ansätze gegen die Drogenkriminalität wollen wir unvoreingenommen prüfen, etwa partielle Legalisierung oder staatlich kontrollierte Drogenabgabe. Die kontrollierte Abgabe von Diamorphin an Heroinabhängige in Hamburg wollen wir fortführen. Zudem unterstützen wir das Pilotprojekt „Drugchecking“ für Hamburg, das Konsumenten vor gepanschten Drogen schützt.

Wir wollen das Suchthilfesystem kontinuierlich evaluieren und weiterentwickeln, besonders bei Verhaltenssüchten wie etwa der Spielsucht. Es wird angestrebt, für das Glücksspiel eine nachhaltige und Rechtssicherheit bietende Lösung zu schaffen, die das staatliche Glücksspielmonopol im Zentrum hat. Für eine wirksame Prävention ist es unerlässlich, Spielhallen und Spielautomaten stärker zu regulieren. Hier wollen wir landesrechtliche Möglichkeiten für eine sinnvolle Regulierung ausschöpfen und eine Bundesratsinitiative starten.
[...]
Das umfasst die konsequente Bekämpfung von Obdachlosigkeit, wirksame Hilfen für Drogenkonsumierende und eine Stadtplanung, die Angsträume vermeidet.

Quelle: Grünes Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2011 in Hamburg

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