Antrag zu Drug-Checking von der Grünen Fraktion im Bundestag

Anbei der vergangene Woche von der Fraktion beschlossene Antrag zum Thema Drugchecking. Der Antrag geht noch vor der Sommerpause ins Plenum:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/2050 vom 9.6.2010

Antrag

der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern — Drugchecking ermöglichen

In den letzten Jahren gab es vermehrt Berichte über giftige Beimengungen in Kokain, Opiaten, Canna­bis sowie in synthetischen Partydrogen. So wurden kürzlich Milzbranderreger in Heroinproben gefunden (vgl. Meldung des RK I vom 18.01.20 I 0). Haschisch und Marihuana vom Schwarzmarkt enthalten häufig bedenkliche Zusatzstoffe (vgl. Meldung des Deutschen Hanfverbandes vom 12.01.2010). Solche Beimengungen vor allem aber unerwartet hohe Dosierungen bzw. Schwankungen in der Dosierungen führen zu erheblichen zusätzlichen gesundheitlichen Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten dieser Drogen.

Der Gebrauch illegaler psychoaktiver Substanzen kann mit zum Teil erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Durch Maßnahmen der Schadensminderung (harm reduction) wie die Substanzanalyse (Drugchecking) zum Beispiel in Konsumräumen oder in der Partyszene können aber die vorhandenen Gesundheitsrisiken zumindest verringert werden.

II. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,

  • ein wissenschaftlich begleitetes und multizentrisches Modellprojekt aufzulegen. das Wirkungen, geeignete Akteure und strukturelle Voraussetzungen der stationären und mobilen Substanzanalyse untersucht,
  • Rechtssicherheit für die Substanzanalyse zu schaffen.
  • bei den Ländern auf die Unterstützung von Angeboten der Substanzanalayse hinzuwirken.

Berlin, den 8. Juni 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Maßnahmen der Drogenhilfe wie die Substanzanalyse sind Instrumente der Schadensminderung (harm reduction). Sie dienen der Abwendung vermeidbarer gesundheitlicher Schäden für die Konsumentinnen und Konsumenten. Solche Maßnahmen umfassen etwa die chemische und physikalische Analyse von zumeist auf dem Schwarzmarkt gehandelten und zum Konsum bestimmten psychoaktiven Substanzen (Drugchecking).

Wissenschaftliche Belege für Drugchecking als effektives Instrument der Gesundheitsförderung liefern etwa Studien des Kriminologischen Instituts der Uni Amsterdam (Benschop/ Korf/ Rabes 2002), der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (Senn 2007) und des australischen National Alcohol & Drug Research Centre (Johnston et al. 2006).

Nach Ansicht der Drug Checking-Initiative Berlin-Brandenburg können durch niedrigschwellige Angebote neben aufgeschlossenen Konsumentinnen und Konsumenten auch schwerer erreichbare Zielgruppen angesprochen werden.

Die genaue Kenntnis der Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer psychoaktiven Substanz vergegenwärtigt das bestehende Gefahrenpotential und ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten eine subjektive Risikoabschätzung. Drugchecking kann daher einen gesundheitlich verantwortungsvollen Gebrauch psychoaktiver Substanzen oder gar den Verzicht auf den Gebrauch unterstützen. Zusätzlich kann die Substanzanalyse auch der Ermittlung von Konsumtrends sowie der Frühwarnung über die Angebotsentwicklung auf dem Schwarzmarkt dienen — insbesondere bei den so synthetischen Drogen.

In den Niederlanden wurde bereits 1989 ein Drugchecking Programm (DIMS. Trimbos Instituut. Utrecht) gestartet. Ähnliche Programme existieren z. B. in der Schweiz (Jugendberatung Streetwork der Stadt Zürich) sowie in Österreich (“Checklt” Projekt des Vereins Wiener Sozialprojekte).

Ein Versuch, Drugchecking auch in Deutschland zu etablieren. scheiterte 1996 an der fehlenden politischen Unterstützung. Weitere Angebote dieser Art gab es Mitte der neunziger Jahre in Hannover („DROBS Hannover“) und Bremen („Bremer Notfallprogramm“).

Derzeit wird eine europaweite Datenbank für Drugchecking-Ergebnisse TEDI (Trans European Drug Information) aufgebaut. Die Notwendigkeit einer solchen europaweite Datenbank für Drugchecking-Ergebnisse wurde im Rahmen der durch die Europäische Union geförderten „Saler Nightlife Platform“ belegt.

Drugchecking und andere Maßnahmen der Drogenhilfe müssen eingebunden sein in ein umfassendes Konzept der Suchtprävention. Im Rahmen eines bundesweiten. multizentrischen und wissenschaftlich begleiteten Modellprojektes zum Drugchecking können die bestehenden Annahmen überprüft werden. Es soll dabei unter anderem untersucht werden. welche Akteure für die Durchführung geeignet sind und unter welchen Bedingungen Drugchecking die Reichweite des Drogenhilfesystems erweitern kann. Es soll ferner untersucht werden, ob und in welcher Weise es dadurch zu einem gesundheitlich verantwortungsvolleren Umgang mit psychoaktkiven Substanzen kommt und ob die Einführung von Drug-Checking mit möglicherweise nicht intendierten schädlichen Nebenwirkungen einhergeht.

Der im Jahr 2000 geschaffene §10a Abs. 4 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht ein Verbot der Substanzanalyse und der aktiven Hilfe beim unmittelbaren Verbrauch in Konsumräumen vor. Das Verbot der Substanzanalyse und der aktiven Hilfen in Konsumräumen kann darüber hinaus auch Wirkung für das stationäre und mobiles Drugchecking beispielsweise in der Partyszene entfalten (vgl. Körner. Betäubungsmittelgesetz 6. Auflage. §10a. Rnd.-Nr. 18). Davon ausgenommen sind nach §4 Abs. 1 Nr.I BtMG Apotheken. Daher ist im Interesse der Rechtssicherheit eine Änderung des § 10a BtMG geboten.

Die Strafbarkeit von Handlungen im Zusammenhang mit der Substanzanalyse wird unterschiedlich bewertet. So verneint etwa ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages die Strafbarkeit. Auch Körner bezeichnet die Strafbarkeit als „zweifelhaft” (Körner, Betäubungsmittelgesetz 6. Auflage. §29. Rn.Nr. 181 111). Einzelne Staatsanwaltschaften sehen jedoch mit dem Drugchecking den Tatbestand des Verschaffens einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch. Erwerb und zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln als gegeben an (Körner, a.a.O.). Daher ist die Beteiligung am Drugchecking für die Anbieter mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit verbunden. Es muss daher geprüft werden. ob im Interesse der Rechtssicherheit neben der Änderung des § 10a BtMG zusätzlich auch eine Ergänzung in §29 Abs. I BtMG notwendig ist, durch die die Substanzanalyse explizit von der Strafbarkeit ausgenommen würde.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 17/2050

3 Responses to “Antrag zu Drug-Checking von der Grünen Fraktion im Bundestag”

  1. Grüne wollen Drugchecking, was sagt die Drogenbeauftragte Dyckmans? Says:

    [...] Grüne Bundestagsfraktion hat einen Antrag auf Drugchecking im Bundestag eingereicht. Er soll noch vor der Sommerpause besprochen werden. Ein Herr Grunhack hat auf [...]

  2. Pilz-Welt.de » Blog Archive » Antrag zu Drug-Checking von der Grünen Fraktion im Bundestag Says:

    [...] Quelle: Bundesnetzwerk Drogenpolitik, BND [...]

  3. Michael Says:

    hmmm, war wohl nix mit “noch vor der Sommerpause”.

    Woran lag’s?

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