Das Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen ist eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft, die der Drogenpolitik in Partei und Öffentlichkeit neue Impulse geben und alternative Wege aufzeigen möchte.

Antrag zu Drug-Checking von der Grünen Fraktion im Bundestag

16. Juni 2010

Anbei der vergangene Woche von der Fraktion beschlossene Antrag zum Thema Drugchecking. Der Antrag geht noch vor der Sommerpause ins Plenum:
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PM zu Cannabis als Medizin: Jetzt ist Bundesregierung am Zug

6. Mai 2010
6.5.2010, Berlin  -  Anlässlich der Empfehlung des Sachverständigenausschusses Betäubungsmittel, einen Cannabisextrakt zur medizinischen Verwendung verkehrs- und verschreibungsfähig zu machen, erklärt Harald Terpe, Sprecher für Drogen- Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses ist ein wichtiger erster Schritt, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabismedikamenten zu verbessern.

Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist, einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen.

Bislang müssen sich Patientinnen und Patienten einem Genehmigungsverfahren bei der Bundesopiumstelle unterwerfen. Im Falle der Genehmigung müssen sie die nicht unerheblichen Kosten des Cannabisextraktes selbst tragen. Durch die Zulassung eines verschreibungsfähigen Fertigarzneimittels würden die Krankenkassen die Kosten dieses Medikamentes tragen. Es gibt mittlerweile eine Reihe von Erkrankungen, bei denen die positiven Wirkungen von Cannabis gut belegt sind. Das gilt etwa für die Schmerzbehandlung.

Kontakt:

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Nächster Drogen- und Suchtbericht erscheint erst im Mai 2011

20. April 2010

Berlin: (hib/MPI/JOH) Die jetzige Bundesregierung wird ihren ersten Drogen- und Suchtbericht im Mai 2011 veröffentlichen. Wie aus der Antwort der Regierung (17/1301 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/013/1701301.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1124 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701124.pdf ) weiter hervorgeht, soll dieser über die Entwicklung im Drogen- und Suchtbereich und die Tätigkeit der Regierung im Jahr 2010 berichten. Damit bejaht die Regierung indirekt die Frage der Grünen, ob es im Jahr 2010 keinen Drogen- und Suchtbericht geben wird. Die Regierung verweist aber auf einen im November 2009 von der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Sucht veröffentlichten Bericht, der Auskunft über die Drogen- und Suchtentwicklung in Deutschland im Jahr 2008/2009 gebe.

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LAG Drogen Berlin im April 2010

5. April 2010

Das nächste Treffen der LAG Drogen Berlin findet am Dienstag, den 13. April 2010 um 20 Uhr
im Igelbüro-Laden der Grünen Kreuzberg-Friedrichshain, Dresdener Str. 10, statt.
Gäste sind wie immer willkommen!

Als Themen sind diesmal vorgesehen:

- Vorbereitung unseres Beitrages zur diesjährigen Hanfparade
- Berichte:
- Meetings von Democracy, Cities and Drugs (DC&D)
- Das Trans European Drug Information (TEDI) System: Tagung der TEDI Workgroup am 15. u. 16. März 2010 in Tarragona im Rahmen des Safer Nightlife
- Vorstellung der Berliner Delegation für die Club Halth Conferenc vom 07. – 09. Juni 2010 in Zürich
- Bericht über ein Drugchecking-Event am 20. u. 21. März 2010 in Zürich

100 Tage Drogenbeauftragte Dyckmans — 100 Tage Stillstand & Lobbyismus

26. Februar 2010

Am 19. November 2009 ernannte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Roesler die Abgeordnete Mechthild Dyckmans (beide FDP) zur Drogenbeauftragten. Viele dachten nach der Moralapostelin der Nation, Sabine Bätzing, kann es nur noch besser werden ebenso bestand die Hoffnung innerhalb der FDP könnte sich eine Liberale finden, der Eigenverantwortung und Wahlversprechen zu Cannabis als Medizin wichtig sind. Nun sind 100 Tage vergangen und… ja, was eigentlich? Nicht viel wäre noch euphemistisch.

Einzig im Bereich Alkoholpolitik war Dyckmans zu hören, mit dem FDP üblichen wirtschaftliberalen Mantra: Selbstverpflichtung des Handels, keine verschärften Gesetze — verkündet wird so was im besten Mövenpickstil auf einer Pressekonferenz des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI). Nachdem Dyckmans bei der Abstimmung um die Diamorphinabgabe
in der letzten Legislaturperiode eine der beiden zwei FDP Bundestagsabgeordnete war, die nicht dafür stimmte, besuchte sie nun einmal brav Frankfurt und nickte die bestehende Regierungspolitik ab… Man kann über ihre Vorgängerin Bätzing ja sagen was man will, aber hier war selbst die SPDlerin progressiver und engagierter.

Abgeordnetenwatch ist watching Dyckmans

Beim Onlineportal Abgeordnetenwatch wurden Dyckmans zahlreiche Fragen gestellt und ihr Gelegenheit gegeben ihre realtiätverzerrten Ansichten zu verbreiten: Bei Fragen zu einer möglichen Cannabislegalisierung unterstellt sie den Fragestellerinnen pauschal sie würden die Droge verharmlosen: “[...] und Sie darüber informiert, dass die oft behauptete völlige Unbedenklichkeit des
Cannabiskonsums nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.” Eine Kriminalisierung von Kiffern sei auch kaum vorhanden, denn “der weitaus größte Teil der Verfahren gegen Cannabiskonsumenten wird entsprechend dieser Vorschrift eingestellt, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen.” Führerscheinentzug bei Cannabiskonsumentinnen? Da gibt’s doch schon Urteile dagegen.. Ja, aber die werden nicht umgesetzt, Frau Juristin!

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Jugendschutz: Abschreckendes Mindestbußgeld jetzt einführen – PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

11. Februar 2010

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

NR. 0144
Datum: 10. Februar 2010

Jugendschutz: Abschreckendes Mindestbußgeld jetzt einführen

Zum Jahresbericht der “Schulungsinitiative Jugendschutz” für Mitarbeiter aus Handel, Gastronomie und Tankstellen erklärt Kai Gehring, Sprecher für Jugendpolitik: Wir brauchen eine systematische Verbesserung des Gesetzesvollzugs beim Jugendschutz und eine konsequente Sanktionierung von Verstößen. Schwarz-Gelb darf beim Kampf gegen Rauschtrinken nicht allein auf Schulungen und Freiwilligkeit setzen, sondern muss ordnungspolitisch durchgreifen. Das Bußgeldsystem von bis zu 50.000 Euro ist weitgehend wirkungslos, weil das tatsächlich verhängte Bußgeld im Durchschnitt bei nur rund 200 Euro liegt. Deshalb fordern wir die Einführung eines abschreckenden Mindestbußgeldes.

Zwar ist es sinnvoll, Verkaufskräfte von jugendschutzrelevanten Produkten besser zu schulen. Folgenschwere Gesetzesverstöße gehen jedoch meist auf Profitgier und Sorglosigkeit, nicht auf Unwissen zurück. Deshalb muss die vollständige Einhaltung des Jugendschutzgesetzes besser und schärfer staatlich kontrolliert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, neue Strategien im Kampf gegen Alkoholmissbrauch Jugendlocher zu entwickeln anstatt Koalitionskonflikte zu Testkäufen fortzusetzen.

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Hans Christian Ströbele über die “Legalisierung” von Hanf und anderen Drogen

8. Februar 2010

Auf der Webseite Abgeordnetenwatch kann man den Bundestagsabgeordneten der Parteien fragen stellen. In den meisten Fällen gibt es sogar sehr flott eine Antwort. So zum Beispiel von dem grünen Abgeordneten Hans Christian Ströbele, der wie folgt gefragt worden ist. Die Antwort ist weiter unten im Text.

Wir freuen uns immer über eine lebendige Diskussionskultur. So ist seit Dezember 2004 die Webseite Abgeordnetenwatch das “virtuelle Wählergedächtnis” und der “direkte Draht” von Bürgerinnen und Bürgern zu den Abgeordneten und Kandidierenden. “Bürger fragen – Politiker antworten”, das ist der Kern des Portals. Der öffentliche Dialog schafft Transparenz und sorgt für eine Verbindlichkeit in den Aussagen der Politiker. Denn alles ist auch Jahre später noch nachlesbar. Daneben wird auf abgeordnetenwatch.de das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten und ihre Nebentätigkeiten öffentlich.

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Ihre Meinung zur Cannabispolitik der BRD ist ja inzwischen hinreichend bekannt und sehr lobenswert.
Nun hätte ich ein paar weiterführende Fragen an sie:
1. Wie stehen sie zur Legalisierung weiterer hinreichend erforschter sogenannter weicher Drogen? z.b. Psychoaktive Pilze und LSD
2. Ist von Seiten der Grünen in nächster Zeit ein Vorstoss im Sinne einer realistischeren Drogenpolitik geplant?
3. Hat seit dem bekannten Cannabisurteil des BVerfG eine Normenkontrolle der Verfassungsmäßigkeit des BTMG im Bezug auf Cannabis stattgefunden- Falls Nein wie stehen ihrer Meinung nach die Chancen,dass das BVerfG einlenkt und in den nächsten Jahren dieses Gesetz nochmals unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit sowie der Art.2 und 4 des GG prüft?

Mit freundlichen Grüßen,
ein Jurastudent der von der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelung überzeugt ist.

Antwort von Hans-Christian Ströbele

07.02.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr,

Obwohl ich niemand den Gebrauch von Drogen empfehle und ganz im Gegenteil vor allem Jugendlichen davon dringend abrate, setze ich mich weiter für die Legalisierung von Hanf und Marihuna ein. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit auch angesichts der Tatsache, daß viele legale Drogen viel gefährlicher für die Konsumenten sind.

Denn ich bin grundsätzlich der Meinung, daß der gesetzliche Umgang mit Drogen entsprechend ihrer Gefährlichkeit und nicht nach ideologischen Vorurteilen geregelt werden sollte. Und da ergeben alle Statistiken und wissenschaftlichen Untersuchungen, daß die legalen Drogen Alkohol und Tabak zu den gefährlichsten gehören.

Zur Gefährlichkeit von Pilzen und LSD weniger. Deshalb kann ich dazu endgültige Meinungen geben.

Eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hängt auch von den Auffassungen in der Gesellschaft ab. Auch deshalb lohnt es sich, die vielen überzeugenden Gründe mehr zu verbreiten und für die Legalisierung zu werben.

Ich vermute, daß eher durch das Bundesverfassungsgericht eine Liberalisierung zu erwarten ist als vom Parlament. Union und SPD bleiben ganz offensichtlich uneinsichtig und favorisieren Alkohol und Zigaretten. Trotz der immensen Kosten für die Gesellschaft, darf für den Gebrauch dieser Drogen weiter mit subtilsten Mitteln und agressiv und sogar im öffentlich rechtlichen TV geworben werden. Bevor sich auch in diesen Parteien nichts ändert, macht ein Antrag der Grünen wenig Sinn.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

Grüne unterstützen Polizeipräsident Wimber: “Er hat eine wichtige Diskussion angestoßen”

4. Februar 2010

Münsters grüne Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink, zugleich Gesundheitsexpertin ihrer Partei im Bundestag, hat sich jetzt in die Diskussion um die Äußerungen von Polizeipräsident Hubert Wimber zur Drogenpolitik eingeschaltet.

Wie die Politikerin anmerkt, habe der Behörden-Chef eine “wichtige Debatte” angestoßen. Anders als von Christdemokraten unterstellt, sei von ihm kein Zweifel daran gelassen worden, dass die Beamten Verstöße gegen die Gesetzeslage ahnden würden. “Die Polizei kann ihr Handeln nicht danach ausrichten, ob sie ein Gesetz als ,gut’ oder ,schlecht’ ansieht”, habe eine von Wimbers unmissverständlichen Aussagen gelautet. So gehe es vielmehr darum, dass die
geltende Paragrafenlage in eine Sackgasse geführt habe.

“Kein wirksamer Verbraucherschutz”

“Die Kriminalisierung von Konsumenten, wie sie gerade durch die ausgesprochen niedrige Menge, die man in Nordrhein-Westfalen besitzen darf, verstärkt wird, führt letztlich dazu, dass viele Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Außerdem kann so kein wirksamer Verbraucherschutz greifen”, fügt GAL-Ratsherr Carsten Peters hinzu. “Wir brauchen eine Kehrtwende – eine Kehrtwende, die Aufklärung favorisiert, zudem den verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit fördert”, spricht sich Peters für ein Umdenken aus.

Zusätzlich benötige man man politische Rahmenbedingungen, die jugendtypische Verhaltensweisen von illegalen Märkten abkoppele. Vernünftige, sachliche Cannabis-Politik dürfe das Gefährdungspotenzial dieses Rauschmittels nicht verharmlosen. Ähnlich wie bei Alkohol und Tabak müsse die Entkriminalisierung zusammengehen mit Programmen zum Jugendschutz, zur Prävention und zur Schadensminderung, unterstreichen Klein-Schmeink und Peters.

03.02.2010 – ECHO

TAZ: Anwohner gegen Druckraum – Den Druck rausnehmen

3. Februar 2010

In Kreuzberg sträuben sich Anwohner gegen die Eröffnung eines Druckraums für Junkies. In Moabit war das vor einigen Jahren ähnlich. Inzwischen hat sich die Lage beruhigt.

Foto einer Spritze in einer Metallschale
Abdrücken in Ruhe, aber möglichst weit weg von Anwohnern. Foto: ap

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Bundesregierung planlos beim Jugendschutz

3. Februar 2010

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

NR. 0112
Datum: 3. Februar 2010

Bundesregierung planlos beim Jugendschutz

Zur Ankündigung der CDU/CSU-Fraktion, jugendliche Testkäufer im Jugendschutzgesetz zu verankern erklärt Kai Gehring, Sprecher für Jugendpolitik:

Die Bundesregierung agiert auch beim Jugendschutz widersprüchlich und planlos. Während die Bundesdrogenbeauftragte Testkäufe durch Jugendliche grundsätzlich ablehnt, kündigt die Union bereits die Verankerung derselben im Jugendschutzgesetz an.

Statt Profilierungsgehabe brauchen wir wirksame Gesamtstrategien gegen den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen und schärfere staatliche Kontrollen des bestehenden Jugendschutzes. Ordnungspolitischer Änderungsbedarf besteht vor allem darin, ein abschreckendes Mindestbußgeld bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz einzuführen. Auf eine entsprechende Verabredung zwischen Bund und Ländern unter anderem durch die Jugendministerkonferenz warten wir nun seit Jahren. Werbeeinschränkungen und Verteuerungsstrategien, wie etwa das erfolgreiche Alkopop-Gesetz, müssen diskutiert werden.

Das Vollzugsdefizit im Jugendschutz muss verringert werden. Der Einsatz von über 16-jährigen Testkäufern ist dann sinnvoll und akzeptabel, wenn dafür ein enger Rahmen verbindlich gesetzt ist: Ausschluss des Einsatzes im sozialen Nahraum, pädagogische und psychologische Begleitung sowie ein psychologischer Eignungstest.

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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